AMATEUR-FUNK-VEREIN LIECHTENSTEIN, Postfach 629, 9495Triesen
Mitglied werden
Mitgliedschaften
Auszug aus den Statuten Art. 3 Mitgliedschaft
§ 1. Es gibt zwei Kategorien von Mitgliedern:
1) Aktivmitglieder-Inland können werden:
a) Personen die im Besitz einer gültigen liechtensteinischen Amateurfunksende- oder Empfangskonzession sind, oder einen Fähigkeitsnachweis zum Betrieb einer Amateurfunkstation besitzen und Ihren regulären Wohnsitz in Liechtenstein haben.
b) Personen im Ausland, mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft welche im Besitz
einer gültigen Amateurfunksende- oder Empfangskonzession sind, oder einen
Fähigkeitsnachweis zum Betrieb einer Amateurfunkstation besitzen.
2) Aktivmitglieder-Ausland können werden:
Gönner, die während zwei Jahren regelmässig bei Vereinsaktivitäten mitwirken und eine gültige Amateurfunksendekonzession besitzen, können ein Gesuch zur Auslandsmitgliedschaft stellen.
Sie haben keinen Anspruch auf die Vermittlung von QSL-Karten und besitzen kein Stimmrecht bei Statutenänderungen.
§ 2. Gönner
Gönner sind Personen, die den Verein unterstützen. Gönner dürfen mit Einwilligung des Vorstandes und unter Aufsicht eines Mitgliedes des AFVL die Klubstation benützen. Sie erhalten die Vereinsinformationen. Darüber hinaus haben Sie kein Anrecht auf Leistungen Seitens des Vereins. Insbesondere haben Sie kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Aufnahme von Gönnern erfolgt auf schriftliches Gesuch zuhanden des Vorstandes. Dieser Entscheidet über die Aufnahme.
Die Gönnerschaft erlischt durch:
– freiwilligen Austritt
– Ausschluss
– den Tod
Der Austritt erfolgt durch Mitteilung an den Vorstand in einem eingeschriebenen Brief. Der Austritt kann erst erfolgen, wenn alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind.
Mindestens ein Mitglied muss den schriftlichen Antrag auf Ausschluss stellen.
Kosten:
Aktiv-Mitgliedschaft: 60.00 CHF pro Jahr
Gönner-Mitgliedschaft: mindestens 30.00 CHF pro Jahr