Auf der Grundlage der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 gelten in Liechtenstein folgende Verfahren:

  • Ein Liechtensteinisches-Amateurfunkrufzeichen HBØ wird nur Einwohnern mit ständiger Adresse oder Staatsbürgern des Fürstentums Liechtenstein, die eine gültige CEPT / HAREC-Lizenz besitzen, ausgegeben.
  • Inhaber einer CEPT-Lizenz aus dem Ausland, müssen das Amt für Kommunikation nicht für den Betrieb von Amateurfunkaktivitäten benachrichtigen. Es wird vorausgesetzt, sie Verwenden das Rufzeichen-Präfix HBØ/mycall.
  • Inhaber einer HAREC-Lizenz aus dem Ausland, müssen eine Genehmigung des Amtes für Kommunikation für den Betrieb von Amateurfunkaktivitäten beantragen. Das Verwendung von Rufzeichen Präfix HBØ/mycall ist obligatorisch.
  • Besucher, die eine andere Lizenz als eine CEPT- oder HAREC-Lizenz besitzen, dürfen keine Amateurfunkaktivitäten.

Quelle:
Amt für Kommunikation | Gerberweg 5 | Postfach 684 | LI-9490 Vaduz |Liechtenstein